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nach Inhaberwechsel neue Telefonnummer:
Telefon: 07955-2436, Büro FS Koch und FS Theumer
Mobil: 0172 6235 327, Jürgen Theumer
Email: fs-theumer@t-online.de
In diesen Klassen dürfen Sie fahren:
PKW / Kraftfahrzeuge bis 3,5 t,
PKW / Kraftfahrzeuge mit Anhänger bis 3.500 kg bzw. bis 4.250 kg zG
Weitere Infos zu den PKW - Führerscheinklassen
In dieser Klassen dürfen Sie fahren:
Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Krafträder, Dreirädrige Fahrzeuge, Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, Mofa
In diesen Klassen dürfen Sie fahren:
Leichtere LKW, leichtere Lastzüge (Anhänger)
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B / Klasse C1
Weitere Infos zu den LKW - Führerscheinklassen
In diesen Klassen dürfen Sie fahren:
Schwere LKW, schwere Lastzüge (Anhänger)
Mindestalter: 21Jahre, 18 Jahre bei entsprechender Berufsausbildung
Vorbesitz: Klasse B / Klasse C
Weitere Infos zu den LKW - Führerscheinklassen
In dieser Klassen dürfen Sie fahren:
Zugmaschinen mit/ohne Hänger, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Weitere Infos zu den Zugmaschinen - Führerscheinklassen
- Weiterbildung gem. BKrFQG für LKW und Busfahrer
- Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer nach ADR
- Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer nach BBG925
- Verpackerschulung und Verladerschulung
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen
finden Sie bei unserer Partnerfirma www.cas-cr.de